§ 2: Vereinszweck
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- Die Erhaltung und Förderung der Blasmusik
- Die Pflege der traditionellen österreichischen Blasmusik
- Die Pflege jeglichen Musizierens
- Die Pflege des Brauchtums
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:
- Heranbildung von Jungmusiker*innen
- Bereitstellung geeigneter Proberäume
- Laufende Register- und Orchesterproben
- Abhaltung von Konzerte, Vorträge, Kurse usw.
- Abhaltung von Musikerfesten und Teilnahme an Musikertreffen
- Teilnahme an den Veranstaltungen des Blasmusikverbandes wie z. b. Seminare, Wertungsspiele
- Kontaktpflege mit Vereinen gleicher oder ähnlicher Zielsetzungen
- Versammlungen und Besprechungen
- Die künstlerische Förderung der Mitglieder
- Die Ehrung verdienter Mitglieder und Persönlichkeiten
- Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial und Publikationen
- Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Beiträge unterstützender Mitglieder
- Spenden, Sammlungen, Subventionen
- Stiftungen, Erbschaften, Vermächtnisse und sonstige freiwillige Zuwendungen
- Erträgnisse aus den in § 3 Abs. 2 angeführten ideellen Mitteln
- Warenabgabe
- Werbung jeglicher Art
- Sponsoring
- Zinserträge
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in den Satzungen angeführten Zwecke verwendet werden. Kein Mitglied darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
© Musikverein Spielfeld – Auszug aus dem Vereinsstatut