Leitbild

§ 2: Vereinszweck

(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:

  • Die Erhaltung und Förderung der Blasmusik
  • Die Pflege der traditionellen österreichischen Blasmusik
  • Die Pflege jeglichen Musizierens
  • Die Pflege des Brauchtums

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen:

  • Heranbildung von Jungmusiker*innen
  • Bereitstellung geeigneter Proberäume
  • Laufende Register- und Orchesterproben
  • Abhaltung von Konzerte, Vorträge, Kurse usw.
  • Abhaltung von Musikerfesten und Teilnahme an Musikertreffen
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des Blasmusikverbandes wie z. b. Seminare, Wertungsspiele
  • Kontaktpflege mit Vereinen gleicher oder ähnlicher Zielsetzungen
  • Versammlungen und Besprechungen
  • Die künstlerische Förderung der Mitglieder
  • Die Ehrung verdienter Mitglieder und Persönlichkeiten
  • Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial und Publikationen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  • Beiträge unterstützender Mitglieder
  • Spenden, Sammlungen, Subventionen
  • Stiftungen, Erbschaften, Vermächtnisse und sonstige freiwillige Zuwendungen
  • Erträgnisse aus den in § 3 Abs. 2 angeführten ideellen Mitteln
  • Warenabgabe
  • Werbung jeglicher Art
  • Sponsoring
  • Zinserträge

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in den Satzungen angeführten Zwecke verwendet werden. Kein Mitglied darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

© Musikverein Spielfeld – Auszug aus dem Vereinsstatut

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